AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seegarten Appartements GmbH & Co. KG

 

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Seegarten Appartements GmbH & Co. KG („Seegarten Appartements“) und dem Vertragspartner. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Seegarten Appartements stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Vertragspartner

Der jeweilige Vertrag („Buchung“) kommt mit der Buchungsbestätigung von Seegarten Appartements als Annahme des Angebots des Bestellers zustande. Weder das Angebot des Bestellers noch die Buchungsbestätigung durch Seegarten Appartements unterliegen einem Formerfordernis und können jeweils insbesondere auch per Fernkommunikationsmittel erfolgen. Ist eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht möglich, erfolgt die Annahme durch Bereitstellung des Appartements.

Vertragspartner von Seegarten Appartements ist der das Angebot zur Buchung an Seegarten Appartements richtende Besteller. Ist der Besteller gemäß der Buchung nicht zugleich Gast, wird er unabhängig vom Bestehen einer Bevollmächtigung durch den Gast, für den die Bestellung erfolgt, Vertragspartner. Liegt eine wirksame Bevollmächtigung vor, wird er neben dem durch ihn vertretenen Gast Vertragspartner und haftet mit diesem als Gesamtschuldner.

In diesen AGB bezeichnet „Vertragspartner“ immer die von Seegarten Appartements verschiedene Vertragspartei, nicht Seegarten Appartements selbst.

Jeder Besteller hat die Inhalte dieser AGB an weitere in der Buchung enthaltene Gäste weiterzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass auch diese weiteren Gäste die Gästepflichten betreffend der Nutzung des Appartements, des Internets, der Freizeit- und Haushaltseinrichtungen, des Aufenthalts von Haustieren und des allgemeinen Verhaltens erfüllen.

3. Preise und Bezahlung

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten für die Buchung die auf der Website von Seegarten Appartements (https://seegarten-appartements-buesum.de/angebote-preise/) abrufbaren Preise.

Gemäß Satzung der Gemeinde Büsum haben die Gäste eine Kurabgabe zu entrichten und Seegarten Appartements ist verpflichtet, als Wohnungsgeberin die Kurabgabe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Die Kurabgabe ist nicht in den Preisen von Seegarten Appartements enthalten.

Die Bezahlung erfolgt bei Anreise. Wenn die Schlüsselübergabe bei Anreise nicht persönlich stattfindet, erfolgt die Bezahlung am auf die Anreise folgenden Tag.  Zahlungen können in bar, im EC-Verfahren („girocard“) oder mit VISA-Kreditkarte vorgenommen werden.

4. Anreise und Abreise

Die Anreise ist ab 14 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18 Uhr hat der Gast Seegarten Appartements formlos eine entsprechende Information zukommen zu lassen. Am Abreisetag hat der Gast das Appartement und etwaig andere ihm von Seegarten Appartements überlassene Sachen bis 10 Uhr zu räumen und an Seegarten Appartements im aufgeräumten Zustand zurückzugeben.

5. Appartements

Seegarten Appartements bietet Appartements in verschiedenen Größen an. Für die jeweiligen Größen gelten folgende Gästeanzahlen als Maximalbelegungen:

  • Zwei-Zimmer-Appartements und kleine Penthouse-Wohnung: 2 Personen
  • Zweieinhalb-Raum-Appartements: 3 Personen
  • Drei-Zimmer-Appartements und große Penthouse-Wohnungen: 4 Personen

In der Buchung ist die Endreinigung sowie der erste Satz Bettwäsche und Handtücher enthalten.

Unabhängig von dem Erreichen der vorstehend genannten Maximalbelegung kann zusätzlich ein Kind im Alter bis zu 6 Jahren ohne von Seegarten Appartements gestellte Bettwäsche oder Handtücher kostenlos ein gebuchtes Appartement mitbewohnen.

Das Appartement wird dem Gast zum vorübergehenden, i.d.R. touristischen Wohngebrauch vermietet. Über den eigentlichen Wohngebrauch hinausgehende Aktivitäten – z. B. Ausrichtung von Feierlichkeiten oder gewerblichen Veranstaltungen – sind nicht gestattet. Ebenso ist eine über den vorübergehenden Aufenthalt – z. B. Kaffeebesuch etc. – hinausgehende Nutzung durch nicht in der Buchung enthaltene Personen nicht gestattet. Die Aufnahme weiterer Personen als Gäste ist mit Zustimmung von Seegarten Appartements bis zu der für das jeweilige Appartement geltenden Maximalbelegung möglich.

Sämtliche Appartements sind Nichtraucher-Appartements. Das Rauchen auf den Balkonen ist grundsätzlich gestattet; der Gast hat jedoch durch geeignete Maßnahmen – z. B. schließen der Balkontür – dafür Sorge zu tragen, dass Zigarettenrauch nicht in das Appartement zieht.

Der Gast ist verpflichtet, das Appartement und die darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Etwaige Mängel hat der Gast unverzüglich gegenüber Seegarten Appartements anzuzeigen.

6. Allgemeines Verhalten

Der Gast ist verpflichtet, sich angemessen und gegenüber anderen Gästen rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere in der Nachtzeit von 22 bis 8 Uhr hat er darauf zu achten, dass über Zimmerlautstärke hinausgehender Lärm oder sonstige Störungen anderer Gäste unterbleiben.

Die Buchung eines Appartements umfasst nicht die Nutzung der Gartenflächen. Diese stehen den Gästen grundsätzlich nicht zur Verfügung.  

7. Haustiere

Die Appartements im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des Altbaus können zur Bewohnung mit einem Hund gebucht werden. Im Übrigen ist das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet.

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund sich innerhalb der Wohngebäude lediglich in dem gebuchten Appartement sowie den Zu- und Abwegen hierzu aufhält. Innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück von Seegarten Appartements ist der Hund an der Leine zu führen und eine Störung anderer Gäste zu verhindern.

8. Aufbewahrung von Gegenständen im Appartement; Zimmer-Safe

Von Seegarten Appartements werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für innerhalb der Appartements eingebrachte Gegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem in dem Appartement vorhandenen Zimmer-Safe begründet keinerlei Pflichten von Seegarten Appartements in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Ein Verwahrungsvertrag kommt in Bezug auf die vorgenannten Gegenstände nicht zustande.

9. Parkplätze und Fahrradgarage

Mit der Überlassung eines Außen- oder Garagenstellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Überwachungspflichten von Seegarten Appartements bestehen in Bezug auf abgestellte Kfz nicht. Schäden an seinem Kfz, die auf einem Mangel des Stellplatzes beruhen, hat der Gast unverzüglich gegenüber Seegarten Appartements anzuzeigen.

Seegarten Appartements überlässt pro Appartement einen Schlüssel zur Fahrradgarage, in der Gäste bei verfügbaren Plätzen kostenlos ihre Fahrräder unterstellen können. Mit der Überlassung des Schlüssels kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Überwachungspflichten von Seegarten Appartements bestehen in Bezug auf abgestellte Fahrräder und die ordnungsgemäße Nutzung der Garage durch andere Gäste nicht.

10. Nutzung der Seebrücke

Die Nutzung der Seebrücke erfolgt auf eigene Gefahr. Seegarten Appartements gewährleistet die ordnungsgemäße Instandhaltung der Seebrücke. Bauartbedingt besteht jedoch eine erhöhte Glättegefahr und es ist lediglich ein eingeschränkter Winterdienst möglich. Dies ist bei der Nutzung durch Gäste zu berücksichtigen.

11. Freizeit- und Haushaltseinrichtungen; Internet-Zugang

Seegarten Appartements gestattet dem Gast nach Verfügbarkeit die kostenlose Nutzung von außerhalb des Appartements befindlichen Freizeit- (z. B. Fitnessraum, Sauna etc.) und Haushaltseinrichtungen (z. B. Waschmaschine, Trockner etc.) sowie eines Internet-Zugangs. Ein Anspruch auf Nutzung ist mit der Buchung nicht verbunden.

Der Gast benutzt die Freizeit- und Haushaltseinrichtungen auf eigene Gefahr. Er hat die Nutzung zu unterlassen, wenn bei ihm besondere körperliche oder gesundheitliche Risiken bestehen.

Der Gast ist verpflichtet, die Freizeit- und Haushaltseinrichtungen ausschließlich ihrem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend zu verwenden und diese pfleglich und schonend zu behandeln. Ein Internet-Zugang darf nach Art und Umfang nur in einer für einen Urlaubsaufenthalt üblichen Weise genutzt werden. Alle Handlungen, die gegen geltendes Recht oder den Jugendschutz verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, sind untersagt.

12. Ersatzpflicht des Gasts; Schlüsselverlust

Für Beschädigungen an den dem Gast von Seegarten Appartements zum Gebrauch überlassenen Sachen (z. B. Appartement, Anlagen, Einrichtungen etc.) ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder unter Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten von Personen, die ihm zurechenbar die Sachen von Seegarten Appartements nutzen (z. B. weitere in der Buchung enthaltene Gäste oder Besucher) schuldhaft verursacht werden. Weitere gesetzliche Ersatzpflichten bleiben unberührt.

Die dem Gast überlassenen Schlüssel sind Bestandteil einer Schließanlage. Bei Verlust des Schlüssels sind umfangreiche Schlossarbeiten erforderlich, wenn zu befürchten ist, dass der Schlüssel unbefugt genutzt werden könnte. Die Kosten der erforderlichen Arbeiten an der Schließanlage hat der Gast bis zur marktüblichen Höhe zu tragen.

13. Haftung von Seegarten Appartements

Soweit Schäden auf einem Mangel des Appartements, eines Kfz-Stellplatz oder sonst einer bei Seegarten Appartements gemieteten Sache beruhen, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel ausgeschlossen. Im Übrigen haftet Seegarten Appartements für Mängel nach den gesetzlichen Regelungen.

Soweit Schäden nicht auf einem Mangel einer bei Seegarten Appartements gemieteten Sache beruhen, haftet Seegarten Appartements – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder den §§ 701, 702 BGB – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet und keinen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder den §§ 701, 702 BGB unterliegt, ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

14. Stornierung; Rücktritt oder Kündigung

Eine Stornierung der Buchung ist bis zum Ende des 43. Tages vor dem Anreisedatum kostenlos möglich. Im Falle einer Stornierung durch den Vertragspartner ab dem 42. Tag vor dem Anreisedatum hat der Vertragspartner den Seegarten Appartements durch die Stornierung entstandenen Schaden zu ersetzen.  Hierzu zahlt der Vertragspartner eine Pauschale von 90 Prozent des Buchungspreises an Seegarten Appartements. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass Seegarten Appartements durch die Stornierung überhaupt kein oder lediglich ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden sei.

Unabhängig von der Regelung in Abs. 1 kann Seegarten Appartements jederzeit von der Buchung oder von Teilen der Buchung zurücktreten oder diese kündigen, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Vertragspartners oder einer ihm zurechenbaren Person vorliegt. Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner die Bezahlung des Appartements verweigert, ein in der Buchung enthaltender Gast unter Einfluss von Drogen oder erheblichen Mengen Alkohol steht oder sich gegenüber Mitarbeitern von Seegarten Appartements oder anderen Gästen unangemessen auffällig oder ausfallend verhält. Hat der Vertragspartner die erhebliche Pflichtverletzung zu vertreten, ist er verpflichtet, Seegarten Appartements für die vom Rücktritt oder der Kündigung betroffenen Übernachtungen entsprechend der Regelung in Abs. 1 Ersatz zu leisten. Die Regelungen dieses Absatzes lassen gesetzliche Rücktrittsrechte wegen Pflichtverletzung der jeweils anderen Partei und das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund für beide Parteien unberührt.

Seegarten Appartements ist darüber hinaus zum Rücktritt von der Buchung berechtigt, wenn durch höhere Gewalt oder sonstige schwerwiegende Umstände, auf die Seegarten Appartements keinen Einfluss hat, die Leistungserbringung durch Seegarten Appartements in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht erheblich erschwert oder unmöglich wird. Dem Gast oder sonstigen Vertragspartnern stehen in diesem Fall wegen der Nichterfüllung keine Ersatzansprüche zu.

15. Änderung der Buchung

Die Änderung einer Buchung ist nur mit Zustimmung von Seegarten Appartements möglich. Bei Änderungen, die lediglich die Identität oder die Anzahl (innerhalb der Maximalbelegung für das jeweilige Appartement) der Gäste betreffen, kann Seegarten Appartements die Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. 

Soweit eine Änderung mit einer Reduzierung des Buchungspreises verbunden ist, gelten in Bezug auf diese Reduzierung die Regelungen zur Stornierung durch den Vertragspartner.

16. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 VSBG haben Unternehmen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, Verbraucher darüber zu informieren, ob das Unternehmen bereit oder gesetzlich verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Seegarten Appartements ist weder gesetzlich verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Sonstiges

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Einheitsrechts wird ausgeschlossen.

Ist der Vertragspartner Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Seegarten Appartements. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner als Unternehmer iSv. § 14 BGB tätig wird. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.